Alles, was Sie über L1-Visa wissen müssen

Das L1-Visum, auch bekannt als Visum für den unternehmensinternen Transfer, ist ein befristetes Nichteinwanderungsvisum, das es internationalen Unternehmen mit Niederlassungen in den USA und Niederlassungen im Ausland ermöglicht, bestimmte qualifizierte Mitarbeiter in ihre US-Niederlassung zu versetzen.

Ursprünglich wurde das US-L1-Visum geschaffen, um ausländische Führungskräfte oder Führungskräfte mit spezialisiertem oder fortgeschrittenem Wissen rechtmäßig in große multinationale Unternehmen in den USA zu versetzen. Jetzt hilft das L1-Visum für die USA auch kleinen und jungen Unternehmen, ihr Geschäft und ihre Dienstleistungen in den USA zu erweitern.

Arten von L1-Visa

Es gibt zwei Arten von L1-Visa:

Visum L1A: Manager und leitende Angestellte

Das L1A-Visum ist für Führungskräfte und Manager gedacht, die für die Aufsicht über eine Schlüsselfunktion oder Abteilung des Arbeitgebers verantwortlich sind. Es erleichtert die Versetzung von Managern und Führungskräften in eine US-Niederlassung, um dort zu arbeiten oder eine neue Niederlassung des Unternehmens zu gründen. L1A-Visa werden für Start-ups für maximal 1 Jahr und für bestehende Unternehmen für 3 Jahre ausgestellt. Das L-1A-Visum ist bis zu 7 Jahre gültig, mit Verlängerungsmöglichkeit.

Visum L1B: Fachwissen

Das L1B-Visum ist für Fachkräfte mit beruflichen Kenntnissen gedacht, deren Fähigkeiten mit einer Dienstleistung oder einem Produkt des Unternehmens zusammenhängen können oder für den Betrieb oder die Expansion des US-Unternehmens erforderlich sind. Es erleichtert es den Mitarbeitern, ihr Wissen über das Produkt Ihres Unternehmens an neue US-Mitarbeiter weiterzugeben. L1B-Visa werden für Start-ups für maximal 1 Jahr und für bestehende Unternehmen für 3 Jahre ausgestellt. Das L-1B-Visum ist bis zu 5 Jahre gültig, mit Verlängerungsmöglichkeit.

Voraussetzungen und Anspruchsberechtigung für das L1-Visum

  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die alle der folgenden Voraussetzungen für ein L1-Visum erfüllen, haben Anspruch auf ein L-1-Visum.
  • Der Arbeitnehmer muss mindestens ein Jahr lang bei demselben Unternehmen im Ausland gearbeitet haben, bevor er in den letzten drei Jahren versetzt wurde.
  • Der Mitarbeiter muss im Ausland in einer Management- oder Führungsposition beschäftigt gewesen sein.
  • Der Arbeitnehmer muss versetzt werden, um eine leitende Position oder eine Führungsposition einzunehmen.
  • Es muss eine der folgenden zulässigen Beziehungen zwischen US-amerikanischen und nicht-amerikanischen Arbeitgebern vorliegen:
  • Mutter- und Tochtergesellschaften
  • Zweigstelle und Hauptsitz
  • Schwestergesellschaften im Besitz einer gemeinsamen Muttergesellschaft
  • "Verbundene Unternehmen", die derselben Person oder denselben Personen zu ungefähr denselben Prozentsätzen gehören

Vorteile des L1-Visums

L1-Visa können aus den folgenden Gründen von Vorteil sein.

  • Der Inhaber des L-1-Visums kann rechtmäßig in den USA leben und arbeiten.
  • Der Inhaber eines L-1-Visums kann innerhalb und außerhalb der Vereinigten Staaten reisen.
  • Ehegatten und Kinder unter 21 Jahren sind berechtigt, den Inhaber des L-1-Visums auf dem L-2-Visum zu begleiten.
  • Erlaubt einem ausländischen Unternehmen, das noch keine Niederlassung in den USA hat, eine Zweigstelle in den USA zu gründen.
  • Ehepartner von L1-Visumsinhabern (Inhaber eines L2-Visums) dürfen ohne Einschränkungen in den USA arbeiten.
  • Kinder von Inhabern eines L-1-Visums können in den USA zur Schule gehen.
  • Das L1-Visum ist ein Visum mit doppeltem Verwendungszweck. Es ermöglicht Inhabern eines L-1-Visums, aus dem L1-Visum heraus eine Green Card zu beantragen und einen ständigen Wohnsitz zu erwerben.

Gültigkeit des L1-Visums

Arbeitnehmer, die mit einem L1-Visum in den USA arbeiten, können je nach Art des L1-Visums maximal 7 Jahre bleiben.

  • Die maximale Aufenthaltsdauer für Arbeitnehmer, die in die Vereinigten Staaten einreisen, um ein neues Büro einzurichten, beträgt 1 Jahr.
  • Die anfängliche Höchstdauer für alle anderen Arbeitnehmer beträgt 3 Jahre.
  • Die maximale Aufenthaltsdauer mit Verlängerung beträgt 7 Jahre.
  • L1-Visumsverlängerungen werden jeweils für 2 Jahre gewährt.

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